Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 01.02.2012


1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Nutzung und Weiterverwendung von Geodaten, die im Eigentum von EVN Geoinfo stehen, bei Verwendung dieser Daten durch Dritte. Unter diese Bestimmungen fallen sowohl die Geodaten selbst als auch jede Art von Darstellung der Geodaten. (z.B. im Internet, als Pläne oder Kartenwerke – analog oder digital).

2. Art des Nutzungsrechts

Der Datennutzerin/Dem Datennutzer wird eine nicht ausschließliche Nutzungsgenehmigung (Werknutzungsbewilligung) erteilt.
Die Datennutzerin/Der Datennutzer erwirbt das Recht, die Daten innerbetrieblich / inneramtlich uneingeschränkt zu nutzen, diese an seine Auftragnehmer für die Dauer einer Auftragserfüllung zu überlassen sowie Dienstleistungen auf Basis dieser Daten entgeltlich oder unentgeltlich zu verwerten (inkl. der Nutzung in eigenen Internetseiten unter Angabe des Copyrightvermerkes, jedoch ohne Möglichkeit zum Download der Daten). Die Datennutzerin / Der Datennutzer ist im Fall der Weitergabe an Dritte verpflichtet, die AGB der EVN Geoinfo zu überbinden und dies auf Aufforderung nachzuweisen.
Der Erwerb der nicht ausschließlichen Nutzungsgenehmigung ermächtigt den Erwerber jedoch weder 1. zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe der Daten oder unmittelbar daraus direkt abgeleiteter Folgeprodukte (z.B. in eine andere Auflösung oder in ein anderes Spektrum umgerechnete Modelle) in digitaler Form, noch 2. zum einbringen/anzeigen der Daten in Webdiensten (z.B. WMS, etc) welche einen Download der Daten oder das Einbinden der Daten in GIS- Software ermöglichen, sei dies entgeltlich oder unentgeltlich. Jedoch ist das Anbieten der Daten in Datendiensten zur ausschließlichen Einbindung in Internet fähigen Seiten durch Dritte erlaubt.

Eine Aktualisierung der Geodaten darf ausschließlich von EVN Geoinfo vorgenommen werden und ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Das Rücktrittsrecht ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für die zu verrechnenden Entgelte sind die jeweils aktuellen Preisblätter maßgeblich.

Eine Genehmigung zur Nutzung wird im Fall einer Weitergabe von Geodaten erst wirksam, wenn die Datennutzerin / der Datennutzer in geeigneter Form nachweist, dass sie/er die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Dies erfolgt in der Regel durch den Auftrag des Nutzers betreffend die Geodaten auf Basis der von EVN Geoinfo verfassten Information.

Die Berechtigung zur Nutzung der im Internet abrufbaren Seiten bzw. Dienste von EVN Geoinfo ist an die Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen gebunden.


3. Datenweitergabe

Jede andere Art als unter Punkt 2. festgelegte Weitergabe, der Verkauf der Nutzungsrechte an Dritte oder die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig. Die Datennutzerin/Der Datennutzer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keinen unerlaubten Zugriff auf die Geodaten haben und Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der Datennutzerin/des Datennutzers diese nicht für ihre eigenen Zwecke verwenden.

4. Bildliche oder grafische Darstellung von Geodaten

Sowohl bei analoger als auch digitaler Art der Darstellung von Geodaten, die im Eigentum der EVN Geoinfo stehen, ist der Quellvermerk „© EVN Geoinfo“ in gut lesbarer Form an geeigneter Stelle anzubringen. Bei Darstellungen im Internet ist der Quellvermerk mit einem Link auf www.evn-geoinfo.at zu hinterlegen. Dies gilt auch für Folgeprodukte oder veränderte Geodaten, die aus den bereitgestellten Geodaten abgeleitet wurden.

5. Vertragsabschluß und Vertragsdauer

Inhalt, Umfang und Fristen der Dienstleistungen werden im Einzelnen durch einen schriftlichen Einzelauftrag und die dort geregelten Leistungsbeschreibungen vereinbart. Jeder Einzelauftrag bedarf der schriftlichen Annahmeerklärung durch EVN Geoinfo. Leistungsfristen beginnen, soweit nicht Abweichendes vereinbart wurde, mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der schriftlichen Annahmeerklärung („Auftragsbestätigung") bezüglich des jeweiligen Auftrags durch EVN Geoinfo und wird auf unbestimmte Zeit ab dem Tag der Bereitstellung der Dienstleistung geschlossen, es sei denn, im Auftrag wird ein anderer Vertragsbeginn und/oder eine andere Vertragslaufzeit vereinbart. Der Vertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsletzten gekündigt werden, wobei das Einlangen der Kündigung zur Fristwahrung maßgeblich ist (ordentliche Kündigung).
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Verletzung der AGB

Die Nutzungsgenehmigung erlischt automatisch und ohne Ankündigung, wenn die Datennutzerin/der Datennutzer die AGB verletzt. Darüber hinaus ist die Datennutzerin/der Datennutzer für einen daraus entstandenen Schaden voll ersatzpflichtig. Die Datennutzerin/Der Datennutzer, die/der die Daten nutzt, ohne ein Nutzungsrecht erworben zu haben, ist verpflichtet die Daten zurückzugeben oder das Nutzungsrecht an den Daten zu erwerben und EVN Geoinfo behält sich zudem auch diesfalls weitere rechtliche Schritte, insbesondere das Geltendmachen von Schadenersatz, vor.


7. Haftung

7.1 Haftung von EVN Geoinfo
Die Daten werden mit der erforderlichen Sorgfalt bereitgestellt. EVN Geoinfo übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Konsistenz und Genauigkeit der Geodaten. Sie haftet nur für Sachschäden, soweit diese von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch vorsätzliche Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden. Eine Haftung für Folgeschäden, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Schäden Dritter ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich verursacht.

Für die Verfügbarkeit, den störungsfreien Betrieb und die Fehlerfreiheit des Online-Systems über das Internet wird keine Gewährleistung übernommen.

7.2 Wartungsarbeiten
EVN Geoinfo behält sich das Recht vor, das System für Wartungsarbeiten an demselben nach entsprechender Vorankündigung im erforderlichen Ausmaß außer Betrieb zu nehmen.

8. Zahlung, Verzug, Mahnung

Wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird (quartalsweise Abrechnung), beträgt der Abrechnungszeitraum jeweils 1 Kalendermonat. Die Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Postaufgabe- bzw. ab Versanddatum (elektronische Datenübertragung; Fax etc.) zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart wird. Kosten für die Überweisungen (z. B. Bankspesen) gehen zu Lasten des Nutzers. Für nicht automatisierbare Verbuchungen von Zahlungseingängen (z.B. Verwendung von nicht EDV-lesbaren Zahlscheinen und unvollständig übermittelten Formularen bei Telebanking) ist EVN Geoinfo berechtigt, für den Mehraufwand einen angemessenen Pauschalbetrag laut Preisblatt in Rechnung zu stellen. Soweit nicht schriftlich und ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise netto in EURO, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Alle Rechnungen sind ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug des Nutzers kann EVN Geoinfo Verzugszinsen von bis zu 6 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen.
Kosten für interne Mahnungen laut Preisblatt sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen werden in der sich aus der jeweils geltenden Verordnung der zulässigen Gebühren für Inkassoinstitute sowie im Fall der Befassung eines Rechtsanwalts bzw. dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarifgesetz ergebenden Höhe verrechnet.
Der Nutzer ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen an EVN Geoinfo aufzurechnen, außer im Fall der Zahlungsunfähigkeit der EVN Geoinfo sowie in jenen Fällen in denen die Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Nutzers stehen oder gerichtlich festgestellt oder anerkannt worden sind.


9. Formvorschriften, Teilungültigkeit

Der Vertrag sowie allfällige Änderungen oder Ergänzungen hiezu bedarf der Schriftform. Auf die Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden. Mündliche Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von EVN Geoinfo. Die Schriftform wird durch die Verwendung von Telefax gewahrt.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags und/oder dieser Nutzungsbedingungen einschließlich Anlagen und etwaiger Nachträge rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, die ungültig gewordene Bestimmung, je nach Notwendigkeit, durch eine ihr im wirtschaftlichen und technischen Erfolg für beide Vertragspartner gleichkommende, rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen.

10. Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht, die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für alle aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag entspringenden Streitigkeiten, einschließlich seines Zustandekommens, wird die Zuständigkeit des am Sitz der EVN Geoinfo sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

Der Nutzer erkennt die vorstehenden Nutzungsbedingungen als rechtsverbindlich an. Bei Zuwiderhandlung kann dem Nutzer die Zugangsberechtigung zum EVN Geoinfo Geodatenportal entzogen werden.